Rechtsgebiet

Vertragsrecht

Präzise Vertragsgestaltung und -prüfung für sichere Geschäftsbeziehungen.

Leistungsüberblick

check Vertragsgestaltung und -verhandlung
check AGB-Erstellung und -Prüfung
check Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
check IT-, Lizenz-, Dienst- und Werkverträge
check Markenverträge und IP-Übertragungen
check Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsverträge
check Vertragsprüfung bei Unternehmenstransaktionen

Vertragsgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wer ein neues Geschäftsmodell aufbaut, eine Kooperation eingeht oder wiederkehrende Transaktionen abwickelt, braucht eine solide vertragliche Grundlage — und idealerweise einen Anwalt, der von Anfang an dabei ist. In der Praxis melden sich viele Mandanten erst dann, wenn bereits Probleme entstanden sind: Leistungen wurden erbracht, ohne dass Abnahmekriterien, Haftungsgrenzen oder Vergütungsregeln klar vereinbart waren. Die Aufarbeitung solcher Streitigkeiten kostet ein Vielfaches dessen, was eine sorgfältige Vertragsgestaltung im Vorfeld gekostet hätte. Wer rechtzeitig kommt, zahlt einmal. Wer zu spät kommt, zahlt mehrfach.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dabei das effizienteste Instrument für Unternehmen mit standardisierten Geschäftsabläufen. Sie ermöglichen es, gleichartige Transaktionen einheitlich und rechtssicher zu regeln, ohne für jeden Vorgang individuelle Verhandlungen führen zu müssen. Gleichzeitig unterliegen AGB nach §§ 305 ff. BGB einer strengen Inhaltskontrolle. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam; an ihre Stelle tritt dann das dispositiv geltende Gesetzesrecht, das für den Verwender in aller Regel ungünstiger ist. Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen B2B und B2C: Im Verbraucherverkehr gelten deutlich schärfere Anforderungen — bei Haftungsbeschränkungen, Widerrufsregelungen und Zahlungsbedingungen bestehen Grenzen, die im unternehmerischen Verkehr nicht in gleicher Weise gelten.

AGB veralten. Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickeln sich weiter, und Klauseln, die vor einigen Jahren noch wirksam waren, können heute einer Inhaltskontrolle nicht mehr standhalten. Die regelmäßige Überprüfung bestehender AGB ist daher keine Formalität, sondern eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme — für Onlinehändler ebenso wie für IT-Anbieter, Dienstleistungsunternehmen oder B2B-Lieferanten. Auch fremde AGB, die von Vertragspartnern vorgelegt werden, sollten vor Unterzeichnung auf Risiken geprüft werden.

Besondere Vertragsarten im IP- und IT-Bereich

Ein großer Teil der vertraglichen Beratung betrifft Verträge im Umfeld von geistigem Eigentum und digitalen Dienstleistungen. Diese Vertragstypen haben eigene rechtliche Besonderheiten, die in Standardvorlagen selten ausreichend berücksichtigt werden.

IT-, Werk- und Dienstverträge

Bei der Beauftragung von Softwareentwicklungen, IT-Projekten oder komplexen Dienstleistungen stellt sich regelmäßig die Frage nach der richtigen Vertragsart. Werkvertragsrecht verpflichtet zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses und gewährt dem Auftraggeber Mängelansprüche; Dienstvertragsrecht schuldet nur das Bemühen. Diese Weichenstellung hat erhebliche Auswirkungen auf Abnahme, Vergütung, Haftung und die Risikoverteilung bei Verzug oder schlechter Leistung. Hinzu kommen urheberrechtliche Fragen: Bei individuell entwickelter Software muss geregelt sein, in welchem Umfang Nutzungsrechte auf den Auftraggeber übergehen, ob eine Quellcode-Hinterlegung vereinbart wird und was bei Insolvenz des Dienstleisters gilt. SaaS-Verträge erfordern darüber hinaus Regelungen zu Verfügbarkeit, Datensicherung, Datenschutz und Exit-Szenarien.

Lizenzverträge und urheberrechtliche Nutzungsvereinbarungen

Immaterielle Güter — Marken, Software, urheberrechtlich geschützte Werke — können lizenziert oder dauerhaft übertragen werden. Ein Lizenzvertrag muss klar regeln, welche Rechte in welchem Umfang, für welche Nutzungsarten und welches Territorium eingeräumt werden, ob Sublizenzierung zulässig ist und wie die Vergütung ausgestaltet ist. Fehler in der Rechteeinräumung führen entweder dazu, dass der Lizenznehmer mehr Rechte erhält als beabsichtigt — oder dass ihm für den Betrieb notwendige Nutzungsrechte gar nicht wirksam zustehen.

Markenrechtliche Vereinbarungen

Im Markenrecht gibt es eine Reihe spezifischer Vertragstypen mit eigenen Anforderungen. Abgrenzungsvereinbarungen regeln die Koexistenz ähnlicher Zeichen und verhindern kostspielige Kollisionsverfahren. Vorrechtsvereinbarungen sichern bestehende Nutzungsrechte gegenüber jüngeren Marken ab. Markenlizenzverträge müssen die Kontrollrechte des Lizenzgebers nach § 25 MarkenG berücksichtigen, um den Schutz der Marke nicht zu gefährden. Bei Übertragungsverträgen sind die Anforderungen des § 27 MarkenG einzuhalten und gleichzeitig laufende Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren sowie Haftungsfragen für Altverbindlichkeiten zu klären.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheimhaltungsvereinbarungen werden vor Kooperationen, Investorengesprächen oder der Beauftragung externer Dienstleister eingesetzt. Ein wirksames NDA definiert präzise, welche Informationen als vertraulich eingestuft werden, legt standardisierte Ausnahmen fest, regelt Laufzeit und Nachwirkung nach Vertragsende und enthält eine Vertragsstrafenregelung. Je nach Situation ist ein einseitiges oder gegenseitiges NDA angemessen. Häufig werden auch Standardmuster der Gegenseite zur Prüfung vorgelegt.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Sobald personenbezogene Daten im Rahmen einer Vertragsbeziehung durch Dritte verarbeitet werden, schreibt die DSGVO den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Inhalt und Ausgestaltung richten sich nach Art. 28 DSGVO; unvollständige oder fehlerhafte AVV können Bußgeldrisiken auslösen. Datenschutzverträge, die im Zusammenhang mit Wirtschaftsrecht und Digitaldienstleistungen entstehen, werden daher in der Beratung regelmäßig mitbehandelt.

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Häufige Fragen

Wann brauche ich einen schriftlichen Vertrag? expand_more
Grundsätzlich sind Verträge in Deutschland formfrei gültig – auch mündliche Absprachen sind rechtlich bindend. Dennoch empfiehlt sich die Schriftform bei allem, was über einfache Alltagsgeschäfte hinausgeht: Kooperationen, Entwicklungsaufträge, Lizenzvereinbarungen, Geheimhaltung und Dauerschuldverhältnisse. Nur was schriftlich fixiert ist, lässt sich im Streitfall beweisen. Für bestimmte Vertragstypen schreibt das Gesetz zwingend die Schriftform vor, etwa bei Grundstücksgeschäften oder Bürgschaften.
Was muss ein NDA enthalten? expand_more
Ein wirksames NDA definiert zunächst präzise, welche Informationen als vertraulich eingestuft werden. Es regelt die zulässigen Verwendungszwecke, legt eine Geheimhaltungspflicht auch für Mitarbeiter und Subunternehmer fest und bestimmt Laufzeit sowie Nachwirkungsdauer nach Vertragsende. Wichtig sind außerdem Ausnahmen (z. B. für bereits öffentlich bekannte Informationen), eine Vertragsstrafenklausel zur Abschreckung sowie Regelungen zur Rückgabe oder Vernichtung überlassener Unterlagen. Ein häufig vergessener Punkt ist die Festlegung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands.
Sind AGB aus dem Internet rechtssicher? expand_more
Nein – in aller Regel nicht. Kostenlose AGB-Vorlagen aus dem Internet sind häufig veraltet, nicht auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten und berücksichtigen nicht, ob Sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind. Unwirksame Klauseln fallen bei einer Abmahnung oder im Gerichtsverfahren weg und können durch gesetzliches Recht ersetzt werden, das für Sie deutlich ungünstiger ist. Professionell erstellte AGB sind eine Investition, die sich im ersten ernsthaften Streitfall mehrfach auszahlt.
Wie lange dauert eine Vertragsprüfung? expand_more
Das hängt vom Umfang und der Komplexität des Vertrags ab. Einfache Standardverträge werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen geprüft. Komplexe Vertragswerke — etwa Softwareentwicklungsverträge, M&A-Dokumentation oder umfangreiche Lizenzvereinbarungen — können mehrere Tage in Anspruch nehmen. Bei Zeitdruck ist eine Prüfung mit Priorität möglich. Für eine erste Einschätzung des Zeitaufwands genügt ein kurzes Gespräch.
Was kostet eine Vertragsgestaltung? expand_more
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Vertrags. Einfache NDAs oder Standardverträge werden zu transparenten Festpreisen ab €390 gestaltet. Bei individuellen und komplexen Vertragswerken erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines vorab verbindlich festgelegten Honorars. Ein unverbindliches Angebot ist nach einem kurzen Erstgespräch möglich.

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