Leistungsüberblick
Persönlichkeitsrecht und digitale Äußerungen
Bewertungsportale, Social-Media-Plattformen und Suchergebnisse sind heute zentrale Träger rufschädigender Inhalte. Rechtswidrig sind Äußerungen insbesondere dann, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die Grenze zur Schmähkritik überschreiten, von Personen stammen, die nie in einer Geschäftsbeziehung zum Betroffenen standen, oder beleidigende und strafbare Inhalte enthalten.
Reine Meinungsäußerungen sind grundrechtlich geschützt und grundsätzlich hinzunehmen. Die Abgrenzung zwischen zulässigem Werturteil und unzulässiger Tatsachenbehauptung ist typischerweise die entscheidende Weichenstellung.
Störerhaftung und täterschaftliche Haftung
Plattformbetreiber haften nach den Grundsätzen der mittelbaren Störerhaftung, sobald ihnen eine konkrete Rechtsverletzung zur Kenntnis gebracht wurde und sie nicht angemessen reagieren. Die bloße Weiterleitung an den Verfasser ohne Anforderung substantiierter Belege genügt der plattformseitigen Prüfpflicht nicht (BGH VI ZR 34/15; VI ZR 1244/20). Unter dem Digital Services Act (DSA) treffen große Plattformbetreiber darüber hinaus verschärfte Reaktions- und Transparenzpflichten.
Gegen den Verfasser einer rechtswidrigen Äußerung besteht ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen tritt ein Widerrufsanspruch hinzu. Ist der Verfasser anonym, kann seine Identifizierung über einen Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG gegenüber der Plattform durchgesetzt werden.
Entfernung aus Suchergebnissen und KI-Systemen
Rechtswidrige Inhalte verbreiten sich nicht nur über die Ursprungsplattform, sondern werden über Google-Suchergebnisse und zunehmend über KI-gestützte Antwortsysteme weiterverbreitet. Gegen die Indexierung und Anzeige unwahrer oder persönlichkeitsrechtsverletzender Informationen durch Google bestehen eigenständige Löschansprüche nach Art. 17 DSGVO sowie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Entsprechendes gilt für die Übernahme rechtswidriger Inhalte durch KI-Systeme.
Reputationsschutz in der Krise
Koordinierte Angriffe auf die Online-Reputation, ob durch organisierte Bewertungskampagnen, virale Verbreitung rufschädigender Inhalte oder gezielte Falschbehauptungen, erfordern rechtliche Begleitung, die über das Einzelmandat hinausgeht. Im Vordergrund stehen die Dokumentation und Sicherung der Inhalte, die rechtliche Bewertung angreifbarer Einzeläußerungen und die priorisierte Durchsetzung gegenüber den betreffenden Plattformen. Soweit identifizierbare Verfasser beteiligt sind, werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche parallel verfolgt.